Ukraine

[UA] Gesetz “über das Filmschaffen” verabschiedet

IRIS 1998-4:1/12

Andrei Richter

Comenius Universität (Bratislava)

Das ukrainische Gesetz "über das Filmschaffen" ist am 13. Februar 1998 in Kraft getreten. Der sieben Kapitel umfassende Text bildet die Rechtsgrundlage für die Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich Produktion, Verleih, Lagerung und Aufführung von Filmen. Das Gesetz schreibt die Vergabe einer staatlichen Lizenz für den Verleih und die Aufführung von Filmen vor. Alle zum Verleih und zur Aufführung in der Ukraine bestimmten Filme benötigen ebenfalls eine Lizenz und werden in einem Staatsregister erfaßt (Art. 15). Die ukrainischen Produzenten sollen über einen staatlichen Sonderfonds unterstützt werden. Die einheimische Filmproduktion und die Koproduktion mit ausländischen Firmen sollen durch Steuer- und Zollvergünstigungen sowie verbilligte Telefongebühren gefördert werden (Art. 4). Alle fremdsprachigen Filme (einschließlich russische) müssen künftig vor dem Verleih synchronisiert bzw. untertitelt werden (Art. 14). Für die Aufführung ukrainischer Filme wird eine Quote von mindestens 30 Prozent der Kino-Spielzeit bzw. der TVSendezeit festgelegt (Art. 22). Das Gesetz bekräftigt die urheberrechtlichen Verpflichtungen, die von der Ukraine in internationalen Verträgen eingegangenen wurden und in der nationalen Satzung über Urheber- und verwandte Schutzrechte verankert sind.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.