Italien

[IT] AGCOM billigt Verordnung zur Altersverifizierung für Online-Plattformen

IRIS 2025-5:1/22

Francesco Di Giorgi

Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)

Die AGCOM, die italienische Kommunikationsbehörde und Koordinatorin für digitale Dienste, hat die Verordnung zur Altersverifizierung für den Zugang zu Online-Plattformen, die nicht jugendfreie Inhalte anbieten, offiziell gebilligt. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass Minderjährige wirksam vor den Gefahren des Internets geschützt werden.

Die neue Verordnung, die dem Beschluss Nr. 96/25/CONS beigefügt ist, legt die obligatorischen Verfahren für Video-Sharing-Plattformen und Websites fest, die in Italien nicht jugendfreie Inhalte anbieten, um das Alter von Nutzern zu verifizieren (so genannte Altersbestätigung oder Altersverifizierung). Diese Initiative dient der Durchsetzung von Artikel 13-bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 123 vom 15. September 2023, das nach Änderungen in das Gesetz Nr. 159 vom 13. November 2023 umgewandelt wurde (bekannt als "Caivano-Dekret").

Die Verordnung wurde im Anschluss an eine öffentliche Konsultation ausgearbeitet, an der 13 Interessengruppen beteiligt waren, darunter Institutionen, Industrie, Verbraucherverbände und große Video-Sharing-Plattformen. Sie wurde auch von der italienischen Datenschutzbehörde befürwortet (siehe IRIS 2024-4:1/6 und 2024-9:1/10).

Da es sich bei der Verordnung um eine technische Vorschrift im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/1535 handelt, wurde sie im Oktober bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Kommission gab eine ausführliche Stellungnahme ab, die die AGCOM bei der Fertigstellung der Verordnung berücksichtigte.

Alle Video-Sharing-Plattformen und Websites, die pornografische Inhalte in Italien verbreiten, müssen diese Bestimmungen nun einhalten. Bei Nichteinhaltung ist die AGCOM befugt, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Sperrung des Zugangs zu der Website oder der Plattform zu ergreifen, bis die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet ist.

Die Verordnung definiert ein System zur Altersverifizierung, an dem zertifizierte unabhängige Dritte beteiligt sind, die für den Altersnachweis verantwortlich sind. Das Verfahren besteht aus zwei logisch getrennten Schritten - Identifizierung und Authentifizierung der Person - für jede Sitzung, bei der auf regulierte Dienste (z. B. Websites oder Plattformen für nicht jugendfreie Inhalte) zugegriffen wird.

Bei app-gestützten Systemen zur Altersverifizierung, die auf dem Gerät des Nutzers installiert sind, wird eine Anwendung zur Verfügung gestellt, um den "Altersnachweis" zu erstellen und zu zertifizieren (z. B. eine App als persönliche digitale Brieftasche oder eine Ausweis-App). Dieser Nachweis kann für jeden Zweck verwendet werden, der eine Identifizierung erfordert. Nutzer können nach dem Identifizierungsprozess den zertifizierten Altersnachweis direkt über die installierte App beim Besuch einer Website oder Plattform vorlegen.

Dieses System gewährleistet ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau und hält sich an den Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Mechanismus zur "doppelten Anonymisierung" verhindert, dass der Anbieter der Altersverifizierung erfährt, für welchen Dienst der Nachweis verwendet wird, und stellt sicher, dass der an die Website oder Plattform übermittelte Nachweis keine identifizierbaren Nutzerdaten enthält.

Die AGCOM hat bei der Gestaltung des Rahmens für die Altersbetätigung einen technologieneutralen Ansatz gewählt und gleichzeitig zentrale Grundsätze und Anforderungen festgelegt, die alle Systeme erfüllen müssen. Darüber hinaus müssen die Systeme zur Altersverifizierung den kommenden Leitlinien entsprechen, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA), insbesondere Artikel 28, herausgegeben werden. Daher kann die Verordnung aktualisiert oder überarbeitet werden, um sie an künftige EU-Anforderungen anzupassen.


Referenzen


Verknüpfte Artikel

IRIS 2024-4:1/6 [IT] Öffentliche Konsultation der AGCOM zu Methoden der Volljährigkeitsprüfung durch Website-Betreiber und Anbieter von Video-Sharing-Plattformen

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.