Frankreich
[FR]Die Tik-Tok-Sperrung durch den französischen Premierminister in Neukaledonien r wurde wieder aufgehoben, da sie einen unverhältnismäßig starken Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt
IRIS 2025-4:1/6
Amélie Blocman
Légipresse
Mehrere französische Bürgerrechtsorganisationen wie "La Quadrature du net", die "Ligue des droits de l'homme et des habitants de Nouvelle-Calédonie" e haben die Nichtigerklärung einer Entscheidung der französischen Regierung wegen Überschreitung ihrer gesetzlichen Befugnisse beantragt. gDDer damalige französische Premierminister Gabriel Attal hatte am 14. Mai 2024 eine vollständige Sperrung des chinesischen Videodienstes TikTok in Neukaledonien angeordnet. Attal begründete seine Entscheidung mit "außergewöhnlichen Umständen" in dem französischen Überseegebiet. sperrhen. Am 29. Mai 2024 hob der Premierminister die Komplettsperrung von Tik-Tok wieder auf. Gleichzeitig hatte die französische Regierung per Dekret vom 15. Mai 2024 den Ausnahmezustand in dem Überseegebiet ausgerufen. Der Ausnahmezustand wurde in Anwendung der Bestimmungen von Artikel 2 des Notstandsgesetzes vom 3. April 1955 zwölf Tage später wieder aufgehoben.
Der Staatsrat erinnerte in seiner Entscheidung an den geltenden Rechtsrahmen und stellte fest, dass die Verwaltungsbehörde angesichts der gravierenden Folgen einer solchen Maßnahme ( Eingriff in die r freie Meinungsäußerung , die Meinungsfreiheit und alle anderen Rechte und Freiheiten, deren Ausübung ein Online-Dienst zur öffentlichen Wiedergabe ermöglicht, insbesondere des Rechts auf Privat- und Familienleben und der Handels- und Gewerbefreiheit) außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle nicht über die Unterbrechung des Zugangs zu einem solchen Dienst entscheiden darf. Eine solche Maßnahme könne nur unter außergewöhnlichen Umständen verhängt werden, wenn diese aufgrund besonders schwerwiegender Ereignisse unerlässlich ist. Aber auch unter diesen Umständen wäre eine vollständige Sperrung eines solchen Dienstes nur dann rechtmäßig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Sperrung muss zeitlich befristet sein; sie darf nur dann verhängt werden, wenn keine ne anderen t Mittel zur Verfügung stehen, die alternative Maßnahmen ermöglichen en, die weniger stark in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingreifen, und das Verbot muss sich auf den Zeitraum beschränken, der für die Suche nach solchen alternativen Maßnahmen und deren Umsetzung erforderlich ist.
Im vorliegenden Fall habe die Tatsache, dass Artikel 11 II des Notstandsgesetzes vom 3. April 1955 die Sperrung von Online-Diensten ausdrücklich auf Dienste beschränkt, die zu terroristischen Straftaten aufrufen oder diese verherrlichen, hinderte den Premierminister nicht grundsätzlich daran gehindert, die Sperrung von TikTok ab dem 15. Mai 2024 zeitgleich mit dem Ausnahmezustand zu verhängen. Die Sperrung von Tik-Tok war am 14. Mai 2024 aus anderen Gründen als der Bekämpfung von Terrorismus beschlossen worden, unter dem Vorbehalt, dass angesichts der außergewöhnlichen Umstände in Neukaledonien keine der anderen im Gesetz vom 3. April 1955 vorgesehenen Maßnahmen und auch keine der Maßnahmen des allgemeinen Rechts, die ergriffen werden könnten, geeignet waren, die aktuellen Erfordernisse zu erfüllen.
Der Staatsrat wies darauf hin, dass zu dieser Zeit in Neukaledonien besonders schwere Störungen der öffentlichen Ordnung herrschten. Der Online-Kommunikationsdienst TikTok sei zur Verbreitung von Inhalten genutzt worden, die zu Gewalt aufriefen und die sich aufgrund der Algorithmen, die dieses Netzwerk bei seinen Nutzern anwendet, sehr schnell verbreiteten. Da der Premierminister feststellte, dass die Nutzung dieses Dienstes die Situation verschärfen und die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung gefährden konnte, war er angesichts der außergewöhnlichen Umstände und in Ermangelung anderer technischer Mittel berechtigt, die vorübergehende Sperrung des Online-Dienstes TikTok zu verhängen en, allerdings nur für den Zeitraum, der s für die Suche nach alternativen Maßnahmen und deren Umsetzung - gegebenenfalls in Verbindung mit dem Anbieter des Dienstes - notwendig ist., Das heißt, von Maßnahmen, mit denen das angestrebte Ziel erreicht werden kann, die aber weniger stark in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingreifen, zum Beispiel die Sperrung bestimmter Netzfunktionen.. In der angefochtenen Entscheidung wird der Dienst jedoch auf unbestimmte Zeit vollständig gesperrt und zwar , nur begründet mit der anhaltenden Störung der öffentlichen Ordnung . Die französische Regierung habe die Sperrung nicht von dem Zeitraum abhängig gemacht, der für die Suche nach alternativen Maßnahmen und deren Umsetzung notwendig gewesen wäre.. Die Kläger seien daher berechtigt , zu behaupten, dass der Premierminister damit einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kommunikation von Ideen und Meinungen und die Freiheit des Zugangs zu Informationen vorgenommen hat.
Die klagenden Organisationen, so die Schlussfolgerung des Staatsrats, sind berechtigt, die Nichtigerklärung der von ihnen angefochtenen Entscheidung zu beantragen. Die Entscheidung des Premierministers vom 14. Mai 2024, mit der der Zugang zum öffentlichen Online-Kommunikationsdienst TikTok in Neukaledonien gesperrt wurde, wird somit für nichtig erklärt.
Referenzen
- Conseil d'État, 1er avril 2025, n° n°494511,494583, 495174, La Quadrature du net et a.
- http://www.conseil-etat.fr/fr/arianeweb/CE/decision/2025-04-01/494511
- Conseil d'Etat, 1. April 2025, Nr . 494511,494583, 495174, La Quadrature du net et a.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.