Frankreich

[FR] Neues Abkommen über Verwertungsfenster verlängert vorheriges und Disney+ und Canal+ präzisieren ihr Engagement für französischen Film

IRIS 2025-3:1/8

Amélie Blocman

Légipresse

Der Erlass des Kulturministeriums zur Veröffentlichung des Abkommens über die Verwertungsfenster vom 6. Februar 2025 verlängert das vorangegangene Abkommen von 2022, das ausgelaufen war, um drei Jahre, da die Parteien die erzielten großen Gleichgewichte beibehalten wollten. Die Positionen der einzelnen Sender können sich jedoch in Abhängigkeit von ihrem Engagement in der Filmfinanzierung ändern.

Das so verlängerte Abkommen von 2022 hatte insbesondere die Fristen für die Ausstrahlung eines Films nach seinem Kinostart verkürzt: 4 Monate für die Akteure im Bereich Verkauf und Verleih (DVD, VOD, Blu-ray), 6 Monate für Canal+ und OCS (vorher 8 Monate), 15 Monate für den kostenpflichtigen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf Netflix und 17 Monate für andere kostenpflichtige Abrufdienste wie Disney+ oder Amazon Prime Video, 22 Monate für die frei empfangbaren Kanäle (mit einer Ausschließlichkeitsfrist bis zum 36. Monat) und 36 Monate für die kostenlosten Abrufdienste.

Ende Januar kündigte Disney+ im Rahmen einer Neuverhandlung einen Dreijahresvertrag an, der es dem Unternehmen über verstärkte Investitionen in den französischen Film ermöglicht, Filme 9 Monate nach ihrer Veröffentlichung auszustrahlen (bisher 17).

Die Unternehmensgruppe Canal+ kündigte ihrerseits am 3. März die Unterzeichnung eines neuen Abkommens mit den Organisationen der französischen Filmindustrie (BLIC, BLOC und ARP) an, das Canal+ und Ciné+ OCS betrifft. „Es sichert ihre privilegierte und einzigartige Stellung innerhalb der Verwertungsfenster“ und ermöglicht es ihnen, Filme ab sechs Monaten nach ihrem Kinostart auszustrahlen. Darüber hinaus erlaubt das Abkommen der Unternehmensgruppe, die Anzahl der linearen Ausstrahlungen von Filmen zu erhöhen und den Zeitraum der nichtlinearen Ausstrahlung zu verlängern. Was die Investitionen betrifft, so beläuft sich die Verpflichtung der Unternehmensgruppe Canal+ auf mindestens EUR 480 Millionen über die drei Jahre des Abkommens: EUR 150 Millionen im Jahr 2025, EUR 160 Millionen im Jahr 2026 und EUR 170 Millionen im Jahr 2027. Auch wenn diese Beträge im Vergleich zum vorherigen Abkommen, gemäß dem Canal+ rund EUR 190 Millionen pro Jahr investiert hatte, niedriger sind, stärkt die Unternehmensgruppe mit diesem Abkommen dennoch ihre Position als „erste Partnerin des Filmschaffens in Frankreich“. Die Unternehmensgruppe kündigte außerdem an, ihr Engagement für Diversitätsfilme (Filme mit einem Budget von weniger als EUR 4 Millionen) zu verstärken. Das Abkommen tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren, d. h. bis zum 31. Dezember 2027, und kann stillschweigend verlängert werden.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.