Bytedance-Klage vom EuGH abgewiesen

IRIS 2024-8:1/6

Amélie Lacourt

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 5. September 2023 benannte die Europäische Kommission Bytedance und die von ihm direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen (einschließlich TikTok) als Torwächter gemäß Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über digitale Märkte (DMA). Das DMA trägt unter anderem zur ordnungsgemäßen Arbeitsweise des Binnenmarktes bei, indem es Regeln festlegt, die die Bestreitbarkeit und Fairness der Märkte im digitalen Sektor im Allgemeinen und für gewerbliche Nutzer und Endnutzer von Torwächtern bereitgestellter zentraler Plattformdienste im Besonderen sicherstellen. Es soll wettbewerbswidrige Praktiken einschränken, indem es Plattformen, die einen großen Einfluss auf den Markt haben, Anforderungen und Beschränkungen auferlegt.

Im November desselben Jahres erhob Bytedance Klage auf Nichtigerklärung der Kommissionsentscheidung. Eine Nichtigkeitsklage zielt auf die Nichtigerklärung unionsrechtswidriger Handlung der Unionsorgane ab. Auf Antrag von Bytedance beschloss das Gericht, in der Rechtssache im beschleunigten Verfahren zu entscheiden. Am 17. Juli wies das Gericht die Klage von Bytedance ab und bestätigte, dass TikTok ein Torwächter im Sinne des DMA ist. Dies ist das erste Mal, dass das Gericht das DMA ausgelegt hat.

Das Gericht stellte insbesondere fest, dass Bytedance die im DMA vorgesehenen quantitativen Schwellenwerte erreiche. Der globale Marktwert des Unternehmens und die Zahl der Endnutzer und gewerblichen Nutzer von TikTok in der EU seien in den letzten drei Geschäftsjahren kontinuierlich gestiegen und hätten die Schwellenwerte weit überschritten. Die von Bytedance vorgebrachten Argumente, einschließlich des Umstands, dass der Weltmarktwert von Bytedance hauptsächlich auf seine Tätigkeiten in China zurückzuführen und sein Umsatz in der EU gering sei, seien nicht hinreichend substantiiert, um dies eindeutig zu entkräften.

Unter der Annahme, dass TikTok ein wichtiges Portal ist, stellte das Gericht fest, dass die Kommission zu Recht davon ausgegangen sei, dass der hohe globale Marktwert von Bytedance zusammen mit der großen Zahl von TikTok-Nutzern in der EU seine finanzielle Leistungsfähigkeit und sein Potenzial zur Monetarisierung dieser Nutzer widerspiegele. Es sei TikTok gelungen, seit seiner Einführung in der Union im Jahr 2018 die Zahl seiner Nutzer sehr schnell und exponentiell zu steigern, um in kurzer Zeit eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu erzielen sowie namentlich bei jungen Nutzern, die auf TikTok mehr Zeit als in anderen sozialen Netzwerken verbringen, eine besonders hohe Bindungsquote zu erreichen.

In Bezug auf die gefestigte und dauerhafte Position von TikTok, die von Bytedance mit dem Argument in Frage gestellt wurde, die Plattform sei als Herausforderer auf dem Markt betrachtet worden, betonte das Gericht, dass TikTok 2018 zwar tatsächlich ein Herausforderer gewesen sei, der versucht habe, etablierten Betreibern wie Meta und Alphabet ihre Position streitig zu machen, dass das Unternehmen aber seine Position trotz der Einführung konkurrierender Dienste wie Reels (Meta) und Shorts (Alphabet) schnell gefestigt und in den folgenden Jahren sogar gestärkt habe.

Schließlich wies das Gericht das Vorbringen von Bytedance zur angeblichen Verletzung seiner Verteidigungsrechte und des Grundsatzes der Gleichbehandlung zurück.

Aufgrund der Entscheidung des Gerichts bleibt TikTok ein Torwächter und muss das DMA einhalten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.