Moldawien

[MD] Medienförderfonds

IRIS 2024-8:1/25

Andrei Richter

Comenius Universität (Bratislava)

Am 2. August 2024 ist in Moldau das Gesetz über den Medienförderfonds in Kraft getreten. Es ergänzt den Rechtsrahmen für die Förderung von Medienpluralismus im Land.

Finanziert wird der Fonds über den Staatshaushalt, Spenden, Sponsoring und Zuschüsse von juristischen Personen und Privatpersonen aus dem In- und Ausland sowie über andere Mittel, die nicht gesetzlich verboten sind (Artikel 10).

Die "vorrangigen Bereiche" für die Unterstützung von Medien werden jedes Jahr vom Kulturministerium festgelegt. Das Kulturministerium orientiert sich dabei an der öffentlichen Diskussion (Artikel 12) und den Zielen des Gesetzes wie Stärkung der Medienkompetenz, des Investigativjournalismus und der redaktionellen Unabhängigkeit der Medien, berücksichtigt aber auch Themen im Zusammenhang mit Bildung, Kultur und aktuelle Themen von öffentlichem Interesse (Artikel 2).

Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung des journalistischen Ethikkodex der Republik Moldau. In den letzten 12 Monaten dürfen keine Sanktionen der nationalen Medienaufsichtsbehörde, dem Audiovisuellen Rat, wegen schwerwiegender Verstöße gegen den Kodex der audiovisuellen Mediendienste verhängt worden sein. Medien, die Zuschüsse aus dem Förderfonds erhalten, sind verpflichtet, jährlich einen Tätigkeitsbericht auf ihrer Website zu veröffentlichen und sich als juristische Person registrieren zu lassen (Artikel 12).

Das Gesetz sieht vor, dass für die Verwaltung des Fonds eine neue Stelle geschaffen wird: der "Expertenrat". Aufgabe des Expertenrats wird sein, Kriterien und Voraussetzungen für die Vergabe der Fördermittel zu erarbeiten, Anträge zu prüfen, über die Vergabe der Zuschüsse zu entscheiden und die Verwendung der Fördermittel durch die Medien zu überwachen, deren Förderantrag erfolgreich war (Artikel 18). Der Expertenrat besteht aus sieben Mitgliedern. Vier der sieben Mitglieder werden in einem Auswahlverfahren vom Presserat der Republik Moldau ausgewählt (der vom Gesetz als "nationales journalistisches Selbstregulierungsorgan" angesehen wird) oder von Oganisationen der Zivilgesellschaft. Die drei übrigen Mitglieder werden vom Kulturminister, dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft und dem Finanzministerium ernannt. Das Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Interessenkonflikte bei der Auswahl der Mitglieder und der Funktion des Expertenrats ausschließen sollen (Artikel 17).

Am 1. August 2024 hat der Presserat seine Kandidaten für den Expertenrat vorgestellt. Das Kulturministerium ist noch dabei, seine neue Abteilung für Medienpolitik aufzubauen. Ihre Aufgabe wird sein, "die Umsetzung des Auftrags des Kulturministerums in der Medienpolitik und in der Förderung der Medien sicherzustelllen". Die Abteilung muss noch die Vorschläge des Presserats genehmigen und bis zum 2. November 2024 die Satzung des Expertenrats ausarbeiten. Mit einem Start des Medienförderfonds ist daher nicht vor 2025 zu rechnen.


Referenzen

  • Statute on the Media Subsidy Fund (cu privire la Fondul pentru subvenționarea mass-mediei) No. 50, 12 April 2024, officially published on 2 May 2024 in Monitorul Oficial No. 192-194 Article246
  • Gesetz über den Medienförderfonds (cu privire la Fondul pentru subvenționarea mass-mediei) Nr. 50, 12. April 2024, am 2. Mai 2024 im Amtsblatt der Republik Moldau veröffentlicht (Monitorul Oficial) Nr. 192-194 Artikel 246


  • Announcement on the meeting of the Council of Experts of the Press Council of Moldova to delegate members to the Expert Council, 31 July 2024
  • Presserat der Republik Moldau kündigt Entsendung von Mitgliedern in den Expertenrat an, 31. Juli 2024

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.