Vereinigtes Königreich

[GB] Rechtsverfahren gegen Finfluencer wegen Werbung für nicht zugelassene hochriskante Anlagen in sozialen Medien

IRIS 2024-7:1/16

Alexandros K. Antoniou

Universität Essex

Im Mai 2024 gab die Financial Conduct Authority (FCA), die unabhängige britische Aufsichtsbehörde für das Finanzdienstleistungsgewerbe, bekannt, dass sie gegen eine Gruppe von Reality-TV-Stars und Social-Media-Influencern Strafanzeige wegen der Bewerbung nicht zugelassener Anlagemodelle gestellt hat. Dies ist die erste Klage der FCA gegen Personen, die mit dem Neologismus „Finfluencer“ bezeichnet werden, und verdeutlicht die zunehmende Überschneidung von Einfluss sozialer Medien und Finanzvorschriften. Die Beschuldigten, darunter prominente Persönlichkeiten aus beliebten Sendungen wie Love Island und The Only Way is Essex, wurden mit Werbung für ein nicht lizenziertes Devisenhandelsmodell in Zusammenhang gebracht, womit möglicherweise Millionen ihrer Follower in die Irre geführt wurden.

Hauptakteure und Anklagepunkte

Unter den Beklagten befinden sich bekannte Persönlichkeiten wie Lauren Goodger, Biggs Chris und Scott Timlin. Die zentrale Figur, Emmanuel Nwanze, soll zusammen mit Holly Thompson einen Instagram-Account (@holly_fxtrends) betrieben haben, der Ratschläge zum Handel mit Differenzkontrakten (CFD) ohne die erforderliche FCA-Zulassung gab. CFD sind hochriskante Finanzprodukte, mit denen Anleger auf die Preisentwicklung von Vermögenswerten (in diesem Fall Devisen) spekulieren können, und dafür bekannt, dass sie erhebliche Verluste verursachen können. Um die Reichweite des Modells zu erhöhen, soll Nwanze laut FCA mehrere Social-Media-Influencer dafür bezahlt haben, bei ihren großen Follower-Gruppen für @holly_fxtrends zu werben.

Zu den Anklagepunkten gehören die unerlaubte Verbreitung von Finanzwerbung und Verstöße gegen das Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Financial Services and Markets Act - FSMA). Die Anklage gegen die Influencer stützt sich insbesondere auf Artikel 21 des Gesetzes, wonach es eine Straftat darstellt, im Geschäftsverkehr eine Aufforderung oder einen Anreiz zu einer Anlagetätigkeit zu übermitteln; gegen Nwanze (den offensichtlichen Architekten des nicht zugelassenen Anlagemodells) liegt eine zusätzliche Anklage nach Artikel 19 zum allgemeinen Verbot des Betriebs eines nicht zugelassenen Anlagemodells vor. Bei Verurteilung werden diese Rechtsverletzungen mit Geld- und/oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet. Die Maßnahmen der FCA sind Teil umfassenderer Bemühungen, Finanzwerbung in sozialen Medien zu regulieren und Verbraucher vor irreführender Anlageberatung zu schützen.

Gerichtsverfahren

Am 13. Juni 2024 erschienen die Beklagten vor dem Westminster Magistrates' Court; Nwanze, Timlin und Thompson plädierten auf nicht schuldig. Andere machten keine Einlassung, so dass für den 11. Juli eine Anhörung zur Prozessvorbereitung vor dem Southwark Crown Court anberaumt wurde. Die Verfahren einiger Influencer wurden vertagt und die Anhörungen neu angesetzt. Allen Beklagten wurden bis zu ihrem nächsten Gerichtstermin keine Auflagen gemacht.

Regulatorische Auswirkungen

Diese Klage unterstreicht die Entschlossenheit der FCA, gegen den zunehmenden Trend der Finanzwerbung auf Social-Media-Plattformen vorzugehen. Die Aufsichtsbehörde hat bereits früher vor den Gefahren von CFD gewarnt und darauf hingewiesen, dass 80 % der Anleger aufgrund der inhärenten Risiken typischerweise Geld verlieren. Die FCA hat in diesen Markt eingegriffen und Beschränkungen umgesetzt, wie diese Produkte an Privatanleger vermarktet werden können. Sie hat zudem einen Leitfaden für Finanzwerbung in sozialen Medien herausgegeben.

Der Leitfaden der FCA unterstreicht, dass jede Finanzwerbung, auch solche in sozialen Medien, regulatorischen Standards entsprechen muss. Die Werbung muss ein ausgewogenes Bild von Nutzen und Risiken vermitteln, relevante Informationen klar kommunizieren und die Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten, müssen die Einhaltung dieser Regeln sicherstellen, geeignete Monitoringsysteme vorhalten und die Haftung für die von ihren Partnern beworbenen Inhalte übernehmen. Die Regeln gelten nicht nur für öffentliche Posts, sondern auch für private oder nur auf Einladung zugängliche soziale Medienkanäle.

Die Finanz- und Rechtswelt beobachtet diesen Fall genau. Aufgrund der Komplexität der Finanzprodukte und des komplizierten Rechtsrahmens dürfte es schwierig sein festzustellen, ob die Vorschriften eingehalten werden. Die FCA hofft, dass diese Klage das Bewusstsein für die Gefahren der Werbung für risikoreiche Anlagen ohne ordnungsgemäße Zulassung schärfen und die Einhaltung der Vorschriften für Finanzwerbung bei Influencern und Unternehmen gleichermaßen fördern wird.

Die gerichtliche Verfolgung dieser neun Finfluencer stellt einen bedeutenden Moment in der Regulierung der Finanzwerbung dar, der sich wahrscheinlich auf den künftigen Umgang mit risikoreichen und nicht zugelassenen Finanzmodellen in sozialen Medien auswirken wird. Das Vorgehen der Aufsichtsbehörde unterstreicht jedoch die zunehmenden Herausforderungen im digitalen Zeitalter und verdeutlicht die weiterreichende Besorgnis hinsichtlich der Schädigung von Verbrauchern durch Influencer-Marketing. Da der Einfluss sozialer Medien zunimmt, ist eine solidere Regulierungsaufsicht unabdingbar, um Follower und Verbraucher vor potenziell schädlichen Werbeaktionen zu schützen.


Referenzen




Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.