Spanien

[ES] Spanische Datenschutzbehörde stoppt den Start von zwei Funktionen von Meta zur Datensammlung über Wahlen

IRIS 2024-7:1/20

Azahara Cañedo & Marta Rodriguez Castro

Am 31. Mai 2024 hat die spanische Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos - AEPD) den Start von zwei Funktionen des Meta-Konzerns ausgesetzt, die eigentlich für die bevorstehenden Europawahlen auf den Markt gebracht werden sollten: Election Day Information (EDI Wahltag Information) und Voter Information Unit (VIU - Wählerinformationsblock). Diese beiden Apps hätten Facebook- und Instagram-Nutzer mit Informationen über die europäischen Parlamentswahlen versorgen sollen und zu diesem Zweck persönliche Daten der Nutzer (Benutzername, IP-Adresse, Alter, Geschlecht und weitere Informationen) verarbeitet. Die Aussetzung bleibt für drei Monate in Kraft.

Das Verbot der beiden Dienste EDI und VIU, die Meta für alle Facebook- und Instagram-Nutzer in Spanien vor den europäischen Parlamentswahlen freischalten wollte (außer für Personen mit Wohnsitz in Italien, wo ein ähnliches Verbot in Kraft ist), wurde von der Datenschutzbehörde begründet mit dem Argument, dass die von Meta geplante Datenerfassung und -speicherung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) der EU verstößt. Der AEPD zufolge verletzen die beiden Dienste die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten wie Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Außerdem stelle die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte und Freiheiten betroffener Personen dar. Ein solcher Kontrollverlust berge ein hohes Risiko für die Nutzung von Daten.

Die Entscheidung der AEPD stützt sich nicht nur auf die DSGV, sondern auch auf ein Rundschreiben der AEPD aus dem Jahr 2019 (Nr. 1/2019) über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf politische Ansichten. Artikel 5.3 des Rundschreibens stellt fest, dass "auf keinen Fall personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, aus denen sich mit Hilfe von Technologien wie Big Data Processing oder künstlicher Intelligenz politische Ansichten ableiten lassen."


Referenzen


  • Circular 1/2019, de 7 de marzo, de la Agencia Española de Protección de Datos, sobre el tratamiento de datos personales relativos a opiniones políticas y envío de propaganda electoral por medios electrónicos o sistemas de mensajería por parte de partidos políticos, federaciones, coaliciones y agrupaciones de electores al amparo del artículo 58 bis de la Ley Orgánica 5/1985, de 19 de junio, del Régimen Electoral General
  • https://www.boe.es/boe/dias/2019/03/11/pdfs/BOE-A-2019-3423.pdf
  • Rundschreiben 1/2019 der spanischen Datenschutzbehörde vom 7. März über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf politische Meinungen und die Versendung von Wahlpropaganda mit elektronischen Mitteln oder Nachrichtensystemen durch politische Parteien, Verbände, Koalitionen und Wählergruppen gemäß Artikel 58 bis des Organgesetzes 5/1985 vom 19. Juni über das allgemeine Wahlsystem

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.