Spanien

[ES] Oberstes spanisches Gericht bestätigt Änderung des RTVE-Statuts

IRIS 2024-7:1/21

Azahara Cañedo & Marta Rodriguez Castro

Am 31. Mai hat der oberste spanische Gerichtshof den Einspruch mehrerer spanischer Gewerkschaften gegen einen Kabinettsbeschluss zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss genehmigte der spanische Ministerrat eine Änderung des Statuts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaft (Corporación de Radio y Televisión Española - RTVE), die der Interimspräsidentin der Rundfunkanstalt Exekutivfunktionen verlieh. Die derzeitige Interimspräsidentin des RTVE, Concepción Cascajosa, kann daher an der Spitze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleiben, wenn auch nur vorübergehend.

Der Einspruch gegen den Beschluss des Ministerrats vom 4. Oktober 2022 war von mehreren spanischen Gewerkschaften eingelegt worden, der USO, UGT und SI. Mit diesem Beschluss war das Statut des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Spanien so abgeändert worden, dass im Falle einer Vakanz oder der Abwesenheit des RTVE-Präsidenten ein vom Verwaltungsrat ernannter Interimspräsident seine Funktion übernehmen kann. In der Praxis bedeutete diese Statutsänderung, dass der Interimspräsident mit Exekutivfunktionen betraut wurde.

Diese Entscheidung hatte der Ministerrat getroffen, nachdem der bisherige RTVE-Präsident José Manuel Pérez Tornero im September 2022 von seinem Amt zurückgetreten war, nach nur eineinhalb Jahren Amtszeit. Elena Sánchez, ein Mitglied des Verwaltungsrats, übernahm die Interimspräsidentschaft von RTVE bis zu ihrem Rücktritt im März 2024. Ihr folgte Concepción Cascajosa im Amt. Frau Cascajosa verfügt nun nach der Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof über Exekutivfunktionen.

Die Gewerkschaften hatten kritisiert, dass bei der Vergabe der Interimspräsidentschaft an ein Mitglied des RTVE-Verwaltungsrats das Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) übergangen wurde, das normalerweise den RTVE-Präsidenten ernennt, um seine Unabhängigkeit zu sichern. Das Oberste Gericht war jedoch der Meinung, dass die Änderung des RTVE-Statuts nicht gegen das Gesetz 17/2006 über das spanische Staatsfernsehen verstößt, da die Ernennung des Präsidenten der Rundfunkanstalt nach wie vor dem Unterhaus des spanischen Parlaments vorbehalten ist. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass im Falle einer Blockade des Parlaments, etwa wenn die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kommt, die Präsidentschaft der Rundfunkanstalt nicht paralysiert werden dürfe.


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.