Spanien

[ES] Spanische Regierung verabschiedet Gesetzentwurf über das Kino und audiovisuelle Kultur

IRIS 2024-7:1/25

Maria Bustamante

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Die spanische Regierung hat den Gesetzentwurf über das Kino und audiovisuelle Kultur (Proyecto de ley del Cine y de la Cultura Audiovisual) wieder aufgenommen, nachdem er im vergangenen Jahr aufgrund der Auflösung des Abgeordnetenhauses und des Senats (las Cortes Generales) und der Ausrufung von Neuwahlen durch Präsident Pedro Sanchez im Juni 2023 ausgesetzt worden war. Das im Dezember 2022 vom Ministerrat gebilligte und im März 2023 für das parlamentarische Verfahren freigegebene Gesetzesvorhaben war bereits Gegenstand von Änderungsvorschlägen verschiedener politischer Fraktionen gewesen. Insbesondere der Vorschlag der rechtsgerichteten Fraktion Vox war vollständig abgelehnt worden. Nach der Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens muss es nun jedoch von vorne beginnen. Nähere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie unter IRIS 2023-5:1/23.

Der aktuelle spanische Rechtsrahmen, das Kinogesetz (Ley del Cine), stammt aus dem Jahr 2007, seither hat es in Spanien in diesem Sektor enorme Entwicklungen gegeben. Um die Lücke zwischen der Gesetzgebung und den realen Gegebenheiten im Filmsektor zu schließen, hat der Ministerrat am 11. Juni 2024 erneut den Gesetzentwurf über das Kino und audiovisuelle Kultur verabschiedet und will es nun in einem dringlichen Verfahren durchs Parlament bringen. Dies bedeutet, dass die Fristen für das reguläre Gesetzgebungsverfahren um die Hälfte verkürzt werden. Das Gesetz von 2007 soll durch die neuen gesetzlichen Vorgaben ersetzt werden.

Das Gesetz soll noch vor 2025 in Kraft treten und schreibt sich damit in den von der Regierung verfolgten Aufbau-, Transformations- und Resilienzplan (Plan de Recuperatión, Tranformación y Resiliencia) ein. Auch wenn der Gesetzestext mit dem 2022 vorgelegten Gesetzentwurf identisch ist, muss er dennoch im Parlament diskutiert werden, wobei die Fraktionen die Möglichkeit haben, Änderungen vorzunehmen.

Laut Kulturminister Ernest Urtasun soll das Gesetz die spanische Filmindustrie und das audiovisuelle Erbe Spaniens schützen und fördern. Ziel ist es, die gesamte Wertschöpfungskette von der Erstellung der Drehbücher bis zur Aufführung von Werken in den Kinos zu stärken.

Eine besondere Unterstützung ist für unabhängige Produzenten vorgesehen, denen vorrangig Mittel aus dem Filmfonds zugewiesen werden sollen.

Das spanische Gesetz über geistiges Eigentum (Ley de la Propriedad Intelectual) gilt für alle in- und ausländischen Akteure, die in Spanien an der Produktion eines Filmwerks beteiligt sind, wobei dem Schutz der Urheberrechte besondere Bedeutung zukommt.

Mit dem neuen Gesetz wird den Veränderungen Rechnung getragen, die der Filmsektor seit Inkrafttreten des Gesetzes von 2007 erfahren hat. Gleichzeitig werden die europäischen Normen in diesem Bereich umgesetzt.

 


Referenzen





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IRIS 2023-5:1/23 [ES] Spanischer Kongress startet parlamentarisches Verfahren zum neuen Gesetz über Kino und audiovisuelle Kultur

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.