Italien
[IT] Große Macht bedeutet große Verantwortung: Italienische Urteile bestätigen AGCOM-Sanktionen gegen Google wegen Verstößen bei Glücksspielwerbung
IRIS 2024-6:1/12
Francesco Di Giorgi
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Zunächst bestätigte der italienische Staatsrat (per Urteil Nr. 4277 vom 13. Mai 2024 in Bezug auf den Dienst Google Search) und anschließend das regionale Verwaltungsgericht (TAR) für Latium (per Anordnung Nr. 1940 vom 16. Mai 2024 in Bezug auf den Dienst der Video-Sharing-Plattform YouTube und Beschluss Nr. 2272 vom 31. Mai 2024 in Bezug auf den Kurznachrichtendienst X) die von der italienischen Kommunikationsbehörde (AGCOM) erlassenen Sanktionsmaßnahmen gegen Google Ireland Limited und Twitter International Unlimited Company wegen Verstoßes gegen das Verbot der Werbung für Glücksspiele mit Geldgewinnen gemäß Artikel 9 des Gesetzesdekrets Nr. 87 vom 12. Juli 2018, das mit Änderungen in Gesetz Nr. 96 vom 9. August 2018 umgewandelt wurde (im Folgenden „Würde-Dekret“ genannt).
Die Bedeutung dieser Entscheide liegt darin, dass die italienische Rechtsprechung zum ersten Mal die Haftbarkeit von Google und Twitter für ihre digitalen Dienste anerkannt hat (siehe IRIS 2019-7:1/21, 2022-8:1/4,2024-1:1/12).
Der hohe Stellenwert des Entscheids des italienischen Staatsrats besteht darin, dass er die aktive Rolle des von Google angebotenen Suchdienstes Google Search einwandfrei feststellt. Zuvor hatte der Gerichtshof der Europäischen Union keine Haftbarkeit seitens Google festgestellt, da der Dienst Google Ads „rein technisch, automatisch und passiv“ sei, was die Möglichkeit ausschließe, die übermittelten Daten zu kennen und zu kontrollieren. Mit Urteil Nr. 4277 stufte der Staatsrat Google jedoch als aktiven Hosting-Anbieter und damit als haftbar ein.
Der vorgenannte Entscheid bestätigte das Vorgehen der AGCOM, die in ihrem Beschluss Nr. 541/20/CONS aufzeigte, dass Google sich der illegalen Aktivitäten bewusst war, die über einen Werbedienst, der einem gewerblichen Nutzer über Google Ads angeboten wurde, begangen und verbreitet wurden. Der entscheidende Aspekt, der überprüft werden musste, war daher das tatsächliche Verhalten des Anbieters in Bezug auf die verbreiteten Inhalte. Die von AGCOM ergriffenen Maßnahmen zeigten, dass sich der Anbieter der ausgeführten illegalen Aktivitäten voll bewusst war. Darüber hinaus ergaben die Maßnahmen der AGCOM, dass keine der Bedingungen für eine Haftungsbefreiung gemäß Artikel 5 DSA (ehemals Artikel 14 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) erfüllt war.
Dieser Aspekt stand im Mittelpunkt der ersten Sanktionsmaßnahme, die AGCOM gegen Google erließ. Ihr folgten drei weitere wegen neuer Verstöße, die wiederum von Google durch die Video-Sharing-Plattform YouTube begangen wurden; sie wurden mit den Beschlüssen Nr. 275/22/CONS vom 19. Juli 2022, 331/23/CONS vom 5. Dezember 2023 und 50/24/CONS vom 1. März 2024 in Bezug auf die Verletzung von Artikel 9 des Würde-Dekrets durch den Dienst Google Ads verhängt.
Schließlich wurde durch die jüngsten Anordnungen des TAR für Latium Nr. 1940 vom 16. Mai 2024 und Nr. 2270 vom 31. Mai 2024 die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der AGCOM in Bezug auf die Anbieterhaftung für Google mit seinem Video-Sharing-Dienst YouTube beziehungsweise für Twitter International Unlimited Company mit seinem Dienst X erneut bestätigt.
Die Anerkennung der Anbieterhaftung durch AGCOM beruhte nicht darauf, dass ein illegales Video zu einem VSP hochgeladen wurde, sondern darauf, dass die illegalen Aktivitäten aufgrund der zwischen den Unternehmen und ihren Inhalteerstellern bestehenden kommerziellen Partnerschaftsbeziehungen bekannt waren. Obwohl es sich hierbei um Anordnungen handelt, denen noch entsprechende Urteile in der Hauptsache folgen müssen, hat das TAR bereits festgestellt, dass die in der angefochtenen Maßnahme enthaltene „notice and stay down“-Anordnung nicht alle auf einer VSP-Plattform verbreiteten Inhalte betrifft, sondern nur die darin genannten Inhalte.
Schließlich bekräftigte das TAR, was der Staatsrat in dem erwähnten Entscheid festgestellt hatte, nämlich dass globale Vermittler, die täglich eine große Menge an Werbung veröffentlichen, verpflichtet sind, „sich mit angemessenen organisatorischen Systemen auszurüsten, einschließlich automatisierter Systeme und unter Verwendung von Werkzeugen künstlicher Intelligenz ..., um zu verhindern, dass Werbetreibende Anzeigen unter Verletzung von Artikel 9 des Würde-Dekrets veröffentlichen“.
Referenzen
- Sentenza 4277/2024 del 13 maggio 2024
- https://www.giustizia-amministrativa.it/web/guest/dcsnprr?p_p_id=GaSearch_INSTANCE_2NDgCF3zWBwk&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_GaSearch_INSTANCE_2NDgCF3zWBwk_javax.portlet.action=searchProvvedimenti&p_auth=RLrOg69S
- Urteil 4277/2024 vom 13. Mai 2024
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.