Irland
[IE] Leitlinien für die Wahlberichterstattung im Rundfunk
IRIS 2024-5:1/5
Amélie Lacourt
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 30. April 2024 veröffentlichte die irische Medienregulierungsbehörde, Coimisiún na Meán , im Vorfeld der Europa- und Kommunalwahlen sowie der Wahl eines direkt gewählten Bürgermeisters von Limerick, die für den 7. Juni 2024 angesetzt sind, Leitlinien für die Wahlberichterstattung im Rundfunk (im Folgenden „die Leitlinien“). Diese Leitlinien wurden im Kontext der Regel 27 des Kodex für Fairness, Objektivität und Unparteilichkeit in Nachrichten und Sendungen zum Zeitgeschehen (im Folgenden „der Kodex“) entwickelt, der 2022 überarbeitet wurde.
Die Leitlinien gelten nur für Rundfunkveranstalter (Printmedien, soziale Medien, audiovisuelle Abrufmediendienste sowie gedruckte/audiovisuelle Online-Inhalte sind ausgenommen), die der Rechtshoheit der Republik Irland unterliegen. Coimisiún na Meán bestärkt jedoch Rundfunkveranstalter außerhalb des Hoheitsgebiets, deren Dienste in der Republik Irland empfangbar sind und die über irische Nachrichten und aktuelle Themen berichten, die Leitlinien gegebenenfalls zu berücksichtigen, wenn sie ihren Ansatz zur Berichterstattung über Wahlen festlegen. Darüber hinaus gelten die Leitlinien zwar nur für Rundfunkveranstalter, doch müssen Letztere gemäß dem Kodex über geeignete Strategien und Verfahren für den Umgang mit Sendebeiträgen in sozialen Medien verfügen. Diese Strategien und Praktiken müssen angewandt werden, wenn im Rahmen der Wahlberichterstattung in Sendungen auf soziale Medien Bezug genommen wird.
Die Leitlinien zielen insbesondere auf Fairness, Objektivität und Unparteilichkeit ab, die durch eine Vielzahl von Mitteln erreicht werden können, unter anderem durch die Auswahl der Mitwirkenden, den Rahmen der Debatte, die Struktur der Sendung, die Behandlung des Themas durch den Moderator, die Zusammensetzung des an der Sendung teilnehmenden Publikums oder durch andere geeignete Mittel. Um dieses Ziel zu unterstützen, wird in den Leitlinien insbesondere die redaktionelle Verantwortung der Rundfunkveranstalter angeführt; aufgrund des dynamischen Charakters von Wahlen sollten sie darauf achten, ihren Ansatz zu ändern, wenn sie dies für notwendig und angemessen halten. Die Leitlinien betonen auch die faire und verhältnismäßige Zuteilung von Sendezeit für Kandidaten und politische Parteien, im Gegensatz zu einer strikt gleichen Zuteilung. Welcher Ansatz gewählt wird, hängt unter anderem von der Art der Wahl, den den Rundfunkveranstaltern zur Verfügung stehenden Ressourcen, dem Zielpublikum, der Art des Programms, das der Rundfunkveranstalter dem Publikum anbietet, der besonderen Art des Wahlprogramms usw. ab. Um Fairness, Objektivität und Unparteilichkeit zu erreichen, ist auch auf die Vielfalt der Standpunkte zu achten, unter anderem bei Sendungen, die ein Element der Publikumsbeteiligung beinhalten. Schließlich heißt es in den Leitlinien, dass die kritische Betrachtung der Ansichten Wahlbeteiligter kein Zeichen für einen Mangel an Fairness, Objektivität und Unparteilichkeit ist, da es für Rundfunkveranstalter geboten ist, Zeit dafür einzuräumen, die Erklärungen und Standpunkte solcher Beteiligter zu prüfen und zu hinterfragen.
Weitere Themen, die in den Leitlinien behandelt werden, sind Interessenkonflikte, Meinungsumfragen, Werbung, parteipolitische Programme und Vielfalt.
Gegenstand der Leitlinien ist auch das bei Wahlkämpfen verlangte Moratorium. Nach den Leitlinien gilt das Moratorium ab 14.00 Uhr des Tags vor der Wahl und am Wahltag selbst bis zur Schließung der Wahllokale. Rundfunkveranstalter müssen jedoch einen Mittelweg finden, die Öffentlichkeit während dieses Zeitraums wie erforderlich zu informieren und gleichzeitig mit der Programmgestaltung nicht gegen das Moratorium zu verstoßen. Bei der Überarbeitung des Kodex forderten Interessenvertreter der Industrie weitgehend die Aufhebung des Moratoriums, während Vertreter der Öffentlichkeit eher gemischte Ansichten vertraten. Die irische Regulierungsbehörde wird in der zweiten Jahreshälfte eine Überprüfung des Moratoriums vornehmen und eine öffentliche Konsultation abhalten. Wenn die Überprüfung dies rechtfertigt, sollen im vierten Quartal des Jahres aktualisierte Leitlinien zum Moratorium veröffentlicht werden.
Beschwerden über Programminhalte sind zunächst an den Rundfunkveranstalter und dann an Coimisiún na Meán zu richten.
Die Leitlinien traten am 7. Mai 2024 in Kraft und gelten bis zur Schließung der Wahllokale am 7. Juni 2024.
Referenzen
- Guidelines in Respect of Coverage of Elections, 30 April 2024
- https://www.cnam.ie/wp-content/uploads/2024/04/2024_ElectionGuidelines_vFinal-1.pdf
- Leitlinien für die Wahlberichterstattung, 30. April 2024
- Code of Fairness, Objectivity and Impartiality, April 2013
- https://www.bai.ie/en/download/129469/
- Kodex für Fairness, Objektivität und Unparteilichkeit, April 2013
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.