Italien

[IT] Italienisches Kabinett billigt "Berichtigungsdekret" zur Änderung des italienischen Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes

IRIS 2024-5:1/9

Eugenio Foco & Fabiana Bisceglia

Das Berichtigungsdekret (Decreto correttivo) zur Ergänzung und Änderung des Legislativdekrets Nr. 208 vom 8. November 2021 (AVMD-Gesetz) wurde in der Gazzetta Ufficale vom 17. April 2024 (dem italienischen Amtsblatt) veröffentlicht.

Der Annahme vorausgegangen war ein überaus komplexes Legislativerfahren mit einer Reihe interessanter Stellungnahmen der beratenden Abteilung des Staatsrats und der Ad-hoc-Ausschüsse von Senat und Abgeordnetenhaus.

Das Berichtigungsdekret führt eine Vielzahl von Änderungen zum AVMD-Gesetz ein, auf die in diesem Artikel nicht eingegangen werden kann. Der Artikel beschränkt sich daher auf einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, die neu eingeführt wurden.

Zu diesen Neuerungen zählt die Einführung des Begriffs "Audiosharing-Plattform". Darunter wird ein Dienst verstanden, der ähnliche Eigenschaften hat wie eine Videosharing-Plattform, auf der allerdings ausschließlich "Soundprogramme oder nutzergenerierte Audioinhalte geteilt werden, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind". Die Bestimmungen für Videosharing-Plattformen im AVMD-Gesetz werden daher auch auf solche Dienste übertragen.

Neu ist auch, dass Anbieter von Radiodiensten die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Lizenz für digitale Radiodienste auf nationaler und lokaler Ebene zu erwerben. Mit dem Berichtigungsdekret wurde die seit langem geltende Bestimmung aufgehoben, die diese Praxis verbietet.

Interessanterweise fordert das Berichtigungsdekret die Einführung eines neuen Selbstregulierungskodex im Bereich Jugendschutz, der bis zum 31. Dezember 2024 verabschiedet sein muss. Nach der Annahme des neuen Kodex wird der seit 2002 geltende Selbstregulierungskodex des Ausschusses Medien und Minderjährige (Codice di autoregolamentazione des Comitato media e minori) außer Kraft gesetzt.

Videosharing-Plattformen müssen in Zukunft die italienische Medienregulierungsbehörde AGCOM (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni ) darüber informieren, ob sie in Italien tätig sind oder ob sie die Absicht haben, in Italien tätig zu werden.

Weitere Änderungen beziehen sich in erster LInie auf Bestimmungen des AVMD-Gesetzes über kommerzielle Kommunikation.

Kern der Reform ist jedoch die Vereinfachung des Quoten- und Investitionssystems für audiovisuelle Mediendienste und vor allem für Anbieter von Abrufdiensten.

Die 30%-Quote für europäische Werke, die Abrufdienste in ihren Katalogen einhalten müssen, bleibt unverändert. Allerdings hat das Berichtigungsdekret die Investitionsverpflichtungen für europäische Werke, die von unabhängigen Produzenten produziert werden, erheblich gesenkt, und zwar von 20 % auf 16% der Umsätze in Italien. Gleichzeitig wurde die Subquote für Werke in original italienischer Sprache (opere di espressione originale italiana), die von unabhängigen Produzenten in den letzten fünf Jahren produziert wurden, auf 11,2% der Umsätze in Italien angehoben (von den Quoten für europäische Werke). Von diesen 11,2% müssen zusätzlich rund 3% für Kinowerke in original italienischer Sprache reserviert werden, die in den letzten 5 Jahren von unabhängigen Produzenten produziert wurden.

Eine weitere wichtige Änderung ist, dass das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MiMiT) und das Kulturministerium (MIC) in Zukunft nicht mehr die Möglichkeit haben, die Subquoten eigenmächtig zu ändern.


Referenzen

  • Decreto Legislativo 25 marzo 2024, n. 50 – Disposizioni integrative e correttive del decreto legislativo 8 novembre 2021, n. 208
  • https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2024/04/17/24G00067/sg
  • Legislativdekret Nr. 50 vom 25. März 2024 zur Ergänzung und Änderung von Legislativdekret Nr. 208 vom 8. November 2021

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.