Portugal

[PT] Unregelmäßigkeiten in der Werbung für Kinder und Jugendliche in Portugal

IRIS 2024-5:1/10

Elsa Costa e Silva

Universidade do Minho

Die portugiesische Medienregulierungsbehörde hat einen Bericht über Werbung für Kinder und kommerzielle Kommunikation in Kinderkanälen und/oder -programmen veröffentlicht. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass Fernsehsender sich nicht immer an die Vorschriften für an Kinder gerichtete Werbung gehalten haben. Zu den häufigsten Unregelmäßigkeiten, die in dem Bericht festgestellt werden, zählen Verstöße gegen das Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel in Kindersendungen. Bei der Einhaltung der Vorschriften stellte die Medienaufsichtsbehörde erhebliche Unterschiede zwischen den Fernsehsendern fest. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zum Beispiel gab es in dem untersuchten Zeitraum überhaupt keine Werbung oder kommerzielle Kommunikation in Kindersendungen.

Die Studie wurde in den letzten Monaten des Jahres 2023 durchgeführt. Untersucht wurden frei empfangbare Sender, ihre Internetseiten und Streaming-Plattformen und ein beliebter kostenpflichtiger Kinderkanal. Zweck der Studie war festzustellen, wo es Probleme bei der Einhaltung der Kinderschutzvorschriften im Bereich Werbung gab. Außerdem wollte sich die Regulierungsbehörde einen Überblick verschaffen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Sender die Einhaltung der Bestimmungen des Fernsehgesetzes (das auch die aktualisierte Fassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste enthält) und des Werbegesetzes im Zusammenhang mit Werbung und anderen kommerziellen Botschaften, die an Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gerichtet sind, umsetzen.

Bei den kommerziellen Sendern hatte die Studie Probleme, festzustellen, bei welchen Sendungen es sich um Kindersendungen und bei welchen es sich um Erwachsenensendungen handelt, da diese Sender in der Regel nicht klar zwischen beiden Kategorien trennen. Obwohl in den Pausen zwischen Sendungen, die auch von jungen Zuschauern gesehen werden konnten, Werbespots gefunden wurden, in denen für Lebensmittel geworben wurde, die für Kinder schädlich sind und für die Werbung eigentlich verboten ist, dürfte es schwierig sein, solche Verstöße zu ahnden. Die Studie hat in mehreren Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt. So habe der frei empfangbare Sender TVI zum Beispiel in den Werbepausen wiederholt Werbespots für Lebensmittel mit hohem Zucker- und Fettgehalt ausgestrahlt. Bei dem anderen frei empfangbaren Kanal SIC wurden Produktplatzierungen für Lebensmittel festgestellt, bei denen der Verdacht bestand, dass ihre Zusammensetzung nicht den für Kinder empfohlenen Werten entsprach. Allerdings stammen die Produktplatzierungen aus Wiederholungen von Sendungen, die vor der Einführung der neuen Vorschriften produziert worden waren.

Der Bericht weist auch auf Lücken in dem Rechtsrahmen hin, die das Ziel einer Medienwelt, die frei von für Kinder schädtlichen Inhalten ist, gefährden. So werde zum Beispiel Produktsponsoring in dem Rechtsrahmen überhaupt nicht berücksichtigt. Einige gesponserte Shows unterliegen nicht den Sanktionsverfahren, obwohl sie für Marken und/oder Produkte werben, für die eine Werbung in der traditionellen Werbezeit nicht zulässig wäre. Die Regulierungsbehörde hat zum Beispiel festgestellt, dass bei einem Sponsoring für ein Produkt geworben wurde, das Alkohol enthält, und das in einer Sendung, die sich an jugendliche Zuschauer richtet.

Diese Fälle haben deutlich gemacht, dass der Rechtsrahmen nicht kohärent ist. Die Medienregulierungsbehörde fordert den Gesetzgeber daher auf, eine Änderung des Gesetzes in Betracht zu ziehen. Wie in dem Dokument festgestellt wird, "will dieser Bericht zeigen, wie wichtig eine Überarbeitung und möglicherweise Verschärfung der bestehenden Vorschriften in diesem Bereich ist, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche Werbung ausgesetzt sind, die nicht den empfohlenen Werten wie Gesundheitsschutz und gesunde Ernährung entspricht. "


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.