Frankreich

[FR] TV-Werbung für Kinofilme wird dauerhaft, Werbung für literarische Werke versuchsweise erlaubt

IRIS 2024-5:1/13

Amélie Blocman

Légipresse

Mit dem Dekret Nr. 2024-313 vom 5. April 2024 wird Fernsehwerbung für Kinofilme dauerhaft erlaubt. Bis dahin galt das Dekret Nr. 2020-983 vom 5. August 2020, welches TV-Werbung für Kinofilme für einen befristeten Zeitraum zuließ und aufgrund der langen Schließung der Kinosäle während der Corona-Krise zweimal verlängert worden war. Laut der Rundfunkregulierungsbehörde Arcom hat eine im Auftrag der Generaldirektion für Medien und Kulturindustrie (DGMIC) durchgeführte Folgenabschätzung ergeben, dass die befristet erlaubte TV-Werbung für Kinofilme zu einer Erhöhung der Kinobesucherzahlen geführt hat und es keine signifikanten Unterschiede zwischen Werbung für französische und internationale Filme gegeben hat. Die Studie hat zudem gezeigt, dass Fernsehwerbung nicht ausschließlich Filmen mit einem sehr hohen Werbebudget vorbehalten ist.

Im Dekret ist außerdem vorgesehen, Fernsehwerbung für literarische Werke für einen Versuchszeitraum von zwei Jahren zuzulassen. Zu diesem Zweck wird Artikel 8 des Dekrets Nr. 92-280 vom 27. März 1992 zur Durchführung des Gesetzes vom 30. September 1986 geändert, der bislang Fernsehwerbung für bestimmte Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen (Alkohol, Vertrieb, Literaturverlage außer in ausschließlich über Kabel oder Satellit verbreiteten Fernsehdiensten) untersagte. Ziel ist es, den TV-Werbemarkt zu stärken, der insbesondere deshalb geschwächt ist, weil sich die Werbetreibenden zunehmend digitalen, in Konkurrenz zu den audiovisuellen Medien stehenden Angeboten zuwenden, deren Werbepraktiken weniger streng geregelt sind.

Die Regierung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versuchszeitraums einen Bericht veröffentlichen, in dem die Auswirkungen dieser befristeten Werbeerlaubnis, insbesondere auf die Buchbranche, bewertet werden und die Frage geklärt wird, ob Werbung für literarische Werke dauerhaft eingeführt werden sollte. In einer Stellungnahme vom 27. März hatte sich die Arcom für diese Öffnung ausgesprochen und erklärt, nach dem Versuchszeitraum werde es möglich sein, die Auswirkungen von TV-Werbung sowohl auf das literarische Verlagswesen als auch auf den Werbemarkt aller Medien abzuschätzen und gegebenenfalls auf die von einigen Akteuren angesichts dieser Entwicklung geäußerten Vorbehalte zu reagieren. So hat etwa das Syndicat national de l’édition (französischer Verlegerverband) die Änderung der TV-Werberegeln scharf kritisiert. 


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.