Frankreich

[FR] BFM-TV von ARCOM wegen unrichtiger Wiedergabe von Äußerungen eines ehemaligen Premierministers gemahnt

IRIS 2024-5:1/15

Amélie Blocman

Légipresse

Mit Beschluss vom 3. April 2024 hat die Rundfunkregulierungsbehörde Arcom den Sender BFM TV ermahnt, seiner Verpflichtung zur Richtigkeit und Sorgfalt bei der Präsentation und Verarbeitung von Informationen sowie zur Kontrolle des Senders nachzukommen. Gegenstand der Mahnung war ein am 26. November 2023 ausgestrahlter Beitrag der Sendung „120 minutes“ (120 Minuten), in dem es um Äußerungen ging, die ein ehemaliger Premierminister drei Tage zuvor in der auf demselben Sender ausgestrahlten Sendung „Quotidien“ (Tagesspiegel) gemacht hatte. Die im Studio anwesenden Personen hatten behauptet, der ehemalige Premierminister habe über die Dominanz der jüdischen Finanzwelt über die westlichen Gesellschaften und die damit verbundene Kontrolle über die Medien und die Unterhaltungsbranche gesprochen. Ein bis zum Ende der Sendung durchgehend auf dem Bildschirm eingeblendeter Schriftzug untermauerte diese Behauptung.

Die Überprüfung des Ausschnitts der am 23. November 2023 ausgestrahlten Sendung „Quotidien“ ergab jedoch, dass der ehemalige Premierminister folgende Aussage getätigt hatte: „Der dritte Punkt ist, dass in Ihrer Reportage unterschwellig gezeigt wird, wie schwerwiegend die finanzielle Dominanz über die Medien und die Welt der Kunst und der Musik ist, weil die Betroffenen nicht sagen können, was sie denken, ganz einfach, weil die Verträge sofort enden. Man sieht also, dass in den USA heute Geld das kulturelle Leben beherrscht, und leider sehen wir das auch in Frankreich. Das alles ist sehr bedauerlich – im Hinblick auf die Freiheit und im Hinblick auf die Fähigkeit, ein öffentliches Meinungsbild zu prägen, also muss man hier im Bemühen um Mäßigung und mit Rücksicht auf die Mitmenschen vorgehen [...]“.

Bei den Äußerungen des Moderators und seines Gastes in der am 26. November 2023 ausgestrahlten Sendung „120 minutes“ sowie beim eingeblendeten Schriftzug handele es sich nach Ansicht der Arcom somit um eine sachlich unrichtige Darstellung. Einem ehemaligen Premierminister seien Worte unterstellt worden, die gerade im Kontext starker Spannungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt besonders schwerwiegend sind. Der Sendeveranstalter habe somit seine Pflicht zur Richtigkeit und Sorgfalt bei der Darstellung und Verarbeitung von Informationen verletzt und damit gegen die Bestimmungen von Artikel 2-3-7 seines Vertrags und die Bestimmungen von Artikel 1 des oben genannten Beschlusses vom 18. April 2018 verstoßen. Die Äußerungen des Moderators und seines Gastes sowie die Falschinformation in Form des vom Sendeveranstalter während der gesamten Sequenz auf dem Bildschirm eingeblendeten Schriftzugs zeugten zudem von einem Mangel an Kontrolle des Senders über sein Programm, was einen Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 2-2-1 des Sendevertrags darstelle.

Die Gesellschaft BFM TV wurde gemahnt, in Zukunft ihren Verpflichtungen nachzukommen.


Referenzen

  • Beschluss Nr. 2024-265 vom 3. April 2024 mit Mahnung der Gesellschaft BFM TV, Amtsblatt vom 11. April 2024

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.