Deutschland
[DE] Bundestag verabschiedet Digitale Dienste Gesetz und stärkt Befugnisse der Medienregulierer
IRIS 2024-5:1/21
Dr. Jörg Ukrow
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Der Bundestag hat am 21. März 2024 mit dem Gesetzentwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) eine Regelung zum Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten verabschiedet. Der Abstimmung im Deutschen Bundestag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales zugrunde. Ziel des DDG ist die Anpassung der deutschen Rechtsordnung an den Digital Services Act (DSA) sowie die Klärung offener Fragen des Vollzugs dieser Verordnung der EU. Mit dem DSA und den darauf aufbauenden Vorgaben des DDG soll vor allem rechtswidrigen Inhalten im Netz besser entgegengetreten werden und ein erhöhter Verbraucherschutz im Internet gewährleistet werden.
Das Gesetzespaket besteht aus mehreren Teilen: Zunächst wird das Telemediengesetz (TMG), das bislang maßgeblich die e-Commerce-Richtlinie und bestimmte Vorschriften der AVMD-Richtlinie umgesetzt hat, vollständig und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Teilen aufgehoben. Sowohl dies als auch das Inkrafttreten des DSA machen zahlreiche Änderungen von weiteren Gesetzen erforderlich, die ebenfalls vorgenommen werden. Zentrales Element ist aber die Einführung eines neuen DDG, innerhalb dessen die bisherigen Bestimmungen aus dem TMG mit den notwendigen neuen Bestimmungen zur Durchführung des DSA sowie neuen Regeln zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2019/1150 in einem Gesetz vereint werden. In Bezug auf die Durchführung des DSA regelt das DDG vor allem behördliche Zuständigkeiten und Zusammenarbeit sowie Sanktionen. Der Entwurf wurde bereits im Januar innerhalb des Bundestages diskutiert ( IRIS 2024-2:1/25). Wesentliche Änderungen der nun finalen Fassung betrafen nach der Befassung des Bundesrates nunmehr vor allem die stärkere Einbindung der Medienregulierer und die Herstellung von Kohärenz mit der Medienregulierung.
§ 3 DDG enthält (in Anknüpfung an den bisherigen § 3 TMG) Präzisierungen des im DSA wie in der AVMD-Richtlinie und in der e-Commerce-Richtlinie vorgesehenen Herkunftslandprinzips mit Blick auf die, auch nach diesen EU-Rechtsakten, möglichen Ausnahmen. Nach § 12 Abs. 1 DDG wird die Bundesnetzagentur die Koordinierungsbehörde i.S. des DSA und arbeitet mit den anderen Mitgliedstaaten, sowie dem koordinierenden Gremium der mitgliedstaatlichen Koordinatoren und der Europäischen Kommission zusammen. Mit der im Bundestag aufgegriffenen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales wurde nicht zuletzt auch die Stellung der Landesmedienanstalten im Allgemeinen und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Besonderen beim Vollzug des DSA gestärkt. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Artikel 14 Abs. 3 und Artikel 28 Abs. 1 des DSA im Hinblick auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen wird zwar der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) übertragen, allerdings u.a. nur soweit diese nicht Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in der Fassung vom 14. Dezember 2021 betreffen. Für solche Vorsorgemaßnahmen sind die nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen zuständige Behörde für die Durchsetzung von Artikel 28 Abs. 1 des DSA. Während es sich insoweit um eine statische Verweisung auf den JMStV in der Fassung vom 14. Dezember 2021 handelt, verbleibt die Zuständigkeit für von Artikel 28 Abs. 1 des DSA erfasste konkrete Einzelmaßnahmen nach den Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Sinne einer dynamischen Verweisung bei den nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen. Solche Einzelmaßnahmen bzw. eine Inhalteregulierung richten sich gegen unzulässige oder rechtswidrige konkrete Inhalte. Der einzelne Inhalt wird überprüft, ob er unzulässig oder rechtswidrig ist und ob gegen den Inhalt durch eine verwaltungsrechtliche Maßnahme vorgegangen werden muss.
Referenzen
- Änderungen durch den Bundesrat
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010281.pdf
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010031.pdf
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/107/2010755.pdf
Verknüpfte Artikel
IRIS 2024-2:1/25 [DE] Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Act in parlamentarischer Beratung
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.