Russische Föderation
[RU] Ein neuer Gesetzenwurf “Vom Oberrat für Ethik und Moral im Bereich der Kinematographie, des Fernsehens und Rundfunks” wurde eingenommen
IRIS 1998-3:1/15
Theodor D. Kravchenko
Moskauer Zentrum für Medienrecht und Medienpolitik
Am 11. Februar 1998 hat die Staatsduma Rußlands einen Gesetzentwurf "Vom Oberrat für Ethik und Moral im Bereich der Kinematographie, des Fernsehens und Rundfunks" in erster Lesung angenommen. Der Gesetzentwurf besteht aus 3 Kapiteln und hat 9 Artikel. Er wurde von 15 Deputierten zusammengestellt und eingebracht. Seine Hauptbestimmung ist es, eine neue staatliche Institution mit Funktion der Aufsicht über alle Filmvorführungsorganisationen, Fernsehkompanien und Rundfunkstationen (sie wurden "Vorführer" benannt) zu bilden.
Der Oberrat besteht aus 9 Mitgliedern, davon werden 3 Mitglieder vom Präsidenten, 3 von der Staatsduma und 3 vom Federalsoviet (Oberhaus des russischen Parlaments) auf 6 Jahre eingesetzt. Die Oberratsmitglieder können fast unter keiner Voraussetzung abberufen werden.
Der Oberrat wird mit mehreren wichtigen Vollmachten ausgestattet. So kann er beispielsweise: den Vorführer bestrafen (max. Summe sind etwa USD 15000), die genehmigten Fernseh- und Radiosendezeiten um 50 % vermindern, die Gültigkeitsdauer der Lizenz um ein Jahr vermindern, die Lizenz annulieren u.s.w.
Obwohl dieser Entwurf solche strittigen (einige Experten meinen auch: reaktionären) Normen enthält, hat er gute Chancen, auch in zweiter und dritter Lesung durch die Duma gebracht zu werden. Über seine Annahme haben mehr als 55 % aller Deputierten abgestimmt (dagegen waren nur 14, 180 Deputierte fehlten). Auch im Oberhaus kann dieser Gesetzentwurf Unterstützung finden (46 Länder der Russischen Föderation haben ihre Zustimmung geäußert, dagegen waren nur 2, während die anderen 41 kein Gutachten abgegeben haben).
Trotzdem ist es wahrscheinlich, daß President Jelzin sein Einspruchsrecht verwenden wird. Dieser Gesetzentwurf hat eine negative Einschätzung von der Föderalregierung bekommen. Der erste Stellvertretende Vorsitzende, Anatoli Tschubays, hat diesen Oberrat als "Zensurorgan" bezeichnet. Laut Tschubays steht dieser Gesetzentwurf im Widerspruch mit dem Hauptgesetz Rußlands, das die Freiheit der Massenmedien garantiert.
Referenzen
- Zakonoproekt “O wyßschem sovjete po etike i nravstvennosti w oblasti kinematografii i teleradiovetschaniya”
- Gesetzentwurf “Vom Oberrat für Ethik und Moral im Bereich der Kinematographie, des Fernsehens und Rundfunks”, 11. Februar 1998
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.