Frankreich

[FR] Europawahlen: die Empfehlungen der Arcom

IRIS 2024-4:1/11

Amélie Blocman

Légipresse

Ergänzend zu ihrem Beschluss vom 4. Januar 2011 zur Gewährleistung des politischen Pluralismus in Wahlkampfzeiten in den Hörfunk- und Fernsehdiensten hat die Rundfunkregulierungsbehörde Arcom am 6. März 2024 eine Empfehlung zu den Europawahlen am 9. Juni abgegeben. Besagte Empfehlung gilt für alle Hörfunk- und Fernsehdienste, mit Ausnahme von Arte und den Parlamentskanälen, ab Montag, den 29. April 2024, bis zu dem Tag, an dem die Wahl entschieden ist, sowie unabhängig von der Art und Weise des jeweiligen elektronischen Austrahlungsverfahrens. Nicht betroffen sind Dienste, die ausschließlich über öffentliche Online-Kommunikation zugänglich sind und für Wahlpropaganda der Kandidaten oder der sie unterstützenden politischen Parteien und Fraktionen genutzt werden.

Während der sechs Wochen vor dem Wahltag gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Die betroffenen Herausgeber und Dienste müssen der Arcom ab dem 15. April elektronisch eine Auflistung der Redezeiten der Kandidaten und ihrer Unterstützer in ihren Programmen übermitteln. Dies gilt für sämtliche Sendungen (Nachrichtensendungen und -magazine und andere Sendungen). In der Empfehlung wird zudem darauf hingewiesen, dass „die wahlkampfbezogenen Berichte, Kommentare und Darstellungen im ständigen Bemühen um Maß und Richtigkeit präsentiert werden“. Bei Berichterstattungen ohne Wahlkampfbezug haben die Radio- und Fernsehdienste weiterhin den Beschluss vom 22. November 2017 über den Grundsatz des politischen Pluralismus anzuwenden.

Am selben Tag hat die Arcom auch Empfehlungen zur Bekämpfung der Informationsmanipulation auf Online-Plattformen verabschiedet. Betroffen sind die sehr großen Online-Plattformen und die sehr großen Suchmaschinen, für die nunmehr das am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft getretene Gesetz über digitale Dienste (DSA) gilt. Die betroffenen, von der Europäischen Kommission benannten Betreiber unterliegen ab sofort erweiterten Verpflichtungen, in erster Linie mit Blick auf die Identifizierung und die Verringerung systemischer Risiken.

In Verbindung mit den am 26. März 2024 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission empfiehlt die Arcom somit bewährte Verfahren zur Bekämpfung der Risiken der Online-Desinformation während Wahlkampfzeiten, wobei die Besonderheiten des französischen Wahlrechts berücksichtigt werden: Einrichtung spezieller, mit angemessenen Ressourcen ausgestatteter Teams, Benennung operativer Kontaktstellen, größere Transparenz bei der Content-Moderation, Identifizierung von Werbeanzeigen mit politischem Inhalt u.a. Es wird darauf hingewiesen, dass „es nicht Aufgabe der Arcom ist, in möglichen Einzelfällen in Bezug auf individuelle Moderationsmaßnahmen auf Online-Plattformen tätig zu werden“. 


Referenzen


  • Préconisations de l’Arcom relatives à la lutte contre la manipulation de l’information sur les plateformes en ligne en vue des élections au Parlement européen du 6 au 9 juin 2024
  • https://www.arcom.fr/actualites/elections-europeennes-2024-les-regles-fixees-par-larcom
  • Empfehlungen der Arcom zur Bekämpfung von Informationsmanipulation auf Online-Plattformen im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.