Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Am 7. September 2010 hat das Europäische Parlament (EP) seine „Entschließung zu Journalismus und neuen Medien - Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums“ angenommen. Darin behandelt das EP erneut ein Anliegen, auf das es seit Langem immer wieder zurückkommt: die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten bei der Weitergabe von Informationen über die Aktivitäten der europäischen Institutionen an die Bürger Europas. Angesichts der neuesten technologischen Fortschritte und der daraus resultierenden Veränderungen der Kommunikation kommt auch diesmal, wie schon früher, den Medien eine entscheidende Rolle zu.
Der inhaltliche Teil der Entschließung gliedert sich in folgende Abschnitte: „Mitgliedstaaten“ (Abs. 8-13); „Die Medien und die EU“ (Abs. 14-26); „Öffentlich-rechtliche Medien“ (Abs. 27-30); „EU/lokale Sender“ (Abs. 31-33); „Europäisches Parlament“ (Abs. 34-39) sowie „Journalismus und Neue Medien“ (Abs. 40-46).
Zunächst wird die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Mitgestaltung der EU-Politik und der Verbreitung von Informationen über EU-Angelegenheiten erläutert. Anschließend wird auf die Beziehung zwischen den Medien und der EU eingegangen. Dabei wird auf verschiedene Praktiken und Überlegungen hingewiesen, die bei der Gestaltung dieser Beziehung helfen, etwa Fortbildungsangebote für Journalisten zu europapolitischen Themen, die Ausweitung des Sprachenspektrums von Euronews zur Abdeckung aller EU-Mitgliedstaaten sowie die Möglichkeiten der „sozialen Medien“, ein jüngeres Publikum zu erreichen.
In Bezug auf öffentlich-rechtliche Medien „betont“ das EP unter anderem, „dass den nationalen und regionalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine besondere Verantwortung zukommt, die Öffentlichkeit über die Politik und die Politikgestaltung auf EU-Ebene zu informieren“. Ebenso hebt es hervor, „dass die Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleisten sollten“. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass die öffentlich-rechtlichen Medien neue Medientechnologien einbeziehen, „um ihre Glaubwürdigkeit im Wege einer offenen Teilhabe der Allgemeinheit zu stärken“.
Im Mittelpunkt der für das Europäische Parlament anvisierten Maßnahmen stehen vor allem die Strategien seiner Informationsbüros für die Öffentlichkeitsarbeit.
Im Abschnitt „Journalismus und Neue Medien“ schließlich betont das EP, „dass die Mitgliedstaaten sich mit gangbaren Konzepten für die EU-Medien ausstatten müssen, die das Stadium der reinen Informationsweitergabe überschreiten und sie in die Lage versetzen, sich vor allem der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der EU zu verschreiben“. Es erkennt die Nützlichkeit sozialer Netzwerke an, die sich „für eine rasche Weitergabe von Informationen als sehr effizient erwiesen“ hätten, stellt aber ihre Verlässlichkeit in Frage, unter anderem weil sie „nicht immer eine Garantie für seriöse Berichterstattung bieten, die man aber voraussetzen muss“, und weil „sie daher nicht als professionelle Nachrichtenmedien betrachtet werden können“. Es „betont die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die neuen Medien“. Das EP „unterstreicht angesichts der bestehenden Informationsflut die zentrale Rolle der Journalisten in einer modernen Gesellschaft, da nur sie durch ihre Professionalität, ihre Berufsethik und ihre Glaubwürdigkeit in der Lage sind, der Information einen beträchtlichen Mehrwert zu verleihen - nämlich den Mehrwert des Verständnisses des aktuellen Geschehens“.
■ | European Parliament, Resolution on journalism and new media - creating a public sphere in Europe, Doc. No. 2010/2015(INI), 7 September 2010 | EN |
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Europäisches Parlament, Entschließung zu Journalismus und neuen Medien - Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums, Dok. Nr. 2010/2015(INI), 7. September 2010 | FR | |
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