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IRIS 2008-7:12/18

Frankreich

Die Kommission für das neue öffentlich-rechtliche Fernsehen legt ihren Abschlussbericht vor

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Amélie Blocman

Légipresse

Nach der letzten Sitzung der Kommission für das neue öffentlich-rechtliche Fernsehen hat der Ausschussvorsitzende, der Abgeordnete François Copé, am 18. Juni Einzelheiten zu den Empfehlungen enthüllt, die die Kommission am 25. Juni dem französischen Staatspräsidenten vorlegen wird. Nachdem die Kommission in ihrem Zwischenbericht Ende Mai noch drei mögliche Szenarien für die Finanzierung der Reform vorgestellt hatte (siehe IRIS 2008-5:9), haben sich die 26 Kommissionsmitglieder nun auf einen einzigen Finanzierungsvorschlag geeinigt. Die Kommission schlägt vor, die Einnahmenausfälle durch den Wegfall der Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen durch eine neue Steuer und eine Anpassung der Fernsehgebühren an die Inflationsrate auszugleichen.

Konkret soll die Finanzierung nach den Empfehlungen der Kommission so aussehen: eine Besteuerung der Umsätze der Internet- und Mobilfunkanbieter in Höhe von 0,5 % (etwa EUR 210 Millionen), eine Besteuerung der Funkfrequenzen (100 Millionen EUR) und eine höhere Besteuerung der Werbeeinnahmen, die den privaten Fernsehsendern durch den Wegfall der Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zusätzlich zufallen (EUR 80 Millionen). Diese 80 Millionen würden an das Institut national de l’audiovisuel (INA) gehen, der bisherige Anteil von INA und von Radio France Internationale an den Rundfunkgebühren würde zu France Télévisions umgeleitet. Auch der Anteil von Radio France International an den Rundfunkgebühren (EUR 60 Millionen) sollte an France Télévisions gehen. Geplant sei außerdem, die Auslandsmedien in eine Holding de l'audiovisuel extérieur (zusammen mit France 24 und TV5 Monde) zusammenzufassen. Dies würde bedeuten, dass der Etat dieser Anstalten vollständig vom Staat abhängt. Insgesamt würden so rund 450 Millionen EUR zusammen kommen, ein Betrag, der in etwa den Ausfällen an Werbeeinnahmen entspricht, die für den Übergangszeitraum geschätzt werden, wenn ab September 2009 im Abendprogramm nach 20 Uhr keine Werbung mehr gesendet werden darf. Diese Übergangsregelung soll bis Januar 2012 gelten, danach soll die Werbung vollständig aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen verschwinden. Die Rundfunk- und Fernsehgebühr von derzeit EUR 116 jährlich soll nach der Empfehlung der Kommission entsprechend der Inflationsrate angehoben werden. Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, in Zukunft auch für fernsehtaugliche Computer oder Mobiltelefone Rundfunkgebühren zu erheben. Die Kommission hält auch an ihrem Vorschlag fest, den Sender France 3 neu zu organisieren. Aus den derzeit 13 Regionalsendern sollen in Zukunft sieben werden. Was die Lenkung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens (gouvernance) betrifft, so empfiehlt die Kommission in ihrem Bericht, das Vetorecht des Vertreters des französischen Staates im Verwaltungsrat von France Télévisions abzuschaffen. Ein Gesetzentwurf, der all diese Vorschläge aufgreift, dürfte im Herbst dem Parlament vorgelegt werden. Ab 2009 könnte das Gesetz dann in Kraft treten.

Referenzen

Commission pour la nouvelle télévision publique – Rapport présenté au Président de la République par Jean-François Copé le 25 juin 2008

FR
 http://merlin.obs.coe.int/redirect.php?id=11744
 
 

Kommission für das neue öffentlich-rechtliche Fernsehen - Bericht vom 25. Juni 2008