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IRIS 2008-3:12/17

Frankreich

Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Internetpiraterie nimmt Gestalt an

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Amélie Blocman

Légipresse

Die französische Ministerin für Kultur und Kommunikation, Christine Albanel, scheint fest entschlossen, die Vereinbarung über das kulturelle Angebot und die Bekämpfung der Internetpiraterie aus der sogenannten „ Mission Olivennes “, die am 23. November 2007 unterzeichnet worden war, umzusetzen (siehe IRIS 2008-1:12). Albanel gab im Rahmen ihrer Eröffnungsansprache auf der MIDEM 2008, der internationalen Musikmesse in Cannes, Ende Januar neue Details zum Vorentwurf des Gesetzes bekannt, im Rahmen dessen eine „abgestufte Erwiderung“ eingeführt werden soll. Sie bestätigte, dass die Bekämpfung des massiven illegalen Herunterladens aus dem Internet eine andere Vorgehensweise erforderlich mache, die nunmehr eine vorbeugende Phase beinhalten solle und nicht mehr notwendigerweise über das Gericht zu laufen brauche. Tatsächlich sind Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Strafen (bis zu drei Jahren Haft und EUR 300.000 Bußgeld) für die gewöhnliche Internetpiraterie nicht angemessen. Entsprechend der sogenannten Olivennes-Vereinbarung wird die im Rahmen der Loi DADVSI vom 1. August 2006 eingesetzte Autorité de régulation des mesures techniques (Regulierungsbehörde für technische Schutzmaßnahmen – ARMT) beauftragt, präventiv gegen Internetpiraterie vorzugehen und sie zu sanktionieren. Konkret kann die Behörde (die die Ministerin unter Berücksichtigung ihrer neuen Kompetenzen in Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet [Hohe Behörde zur Ausstrahlung von Werken und zum Schutz der Rechte im Internet] umbenennen will) von Kunstschaffenden, deren Werke illegal heruntergeladen wurden, angerufen werden. Sie wird den illegal tätigen Internetnutzern in einem ersten Schritt persönliche Verwarnungen zukommen lassen. Sollte der betreffende Internetnutzer in den sechs darauffolgenden Monaten nach einer zweiten Verwarnung erneut illegal herunterladen, ergreift die Behörde Sanktionsmaßnahmen in Form einer Außerkraftsetzung des Internetvertragsverhältnisses für einen Monat. Wird innerhalb von sechs Monaten ein erneutes Vergehen festgestellt, kommt es zur Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einem zeitlich befristeten Verbot eines neuen Vertragsabschlusses bei einem anderen Internetprovider. Der Internetnutzer kann in einem streitigen Verfahren gegen diese beiden Sanktionen (Sperrung für einen Monat und einjährige Vertragssperre) bei der Behörde und später bei einer noch festzulegenden Gerichtsinstanz Einspruch erheben. Die Kulturministerin erklärte, die Präventivmaßnahmen würden zusätzlich durch die Verpflichtung der Internetprovider, beim Internetzugang Vorrichtungen zur Filterung und Identifizierung der Inhalte zu testen, verschärft. Vom Entwurf einer „ Licence globale “ (Pflichtbeitrag der Internetprovider, der als gerechte Vergütung der Rechteinhaber dienen soll), der von Jacques Attali in seinem am 28. Januar 2008 Präsident Sarkozy überreichten Bericht „ La libéralisation de la croissance “ (Liberalisierung des Wachstums) vorgeschlagen worden war und den Albanel als falschen Weg einstufte, soll Abstand genommen werden. Die Ministerin äußerte sich zudem zum Zeitplan für den Gesetzentwurf: Letzterer soll dem Ministerrat Anfang April und dann dem Senat vorgelegt werden. Wenn alles gut geht, wird er im Sommer verabschiedet.

Referenzen
Le plan de Christine Albanel pour l’avenir de la filière musicale, MIDEM 2008, 26 et 27 janvier 2008 FR
 http://merlin.obs.coe.int/redirect.php?id=11158
 
  Plan von Christine Albanel zur Zukunft der Musikbranche, MIDEM 2008, 26. und 27. Januar 2008