Am 15. März 2006 erschien ein Arbeitspapier des Lenkungsausschusses Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) zur Anpassung der Verleumdungsgesetze in den Mitgliedstaaten des Europarats an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Darin wurde auch das Thema „Entkriminalisierung der Verleumdung“ behandelt. Nach Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarats und der Europäischen Ministerkonferenz für Medienpolitik hatte das Sekretariat das Papier auf Ersuchen des CDMC vorbereitet.
Das Papier, das sich insbesondere mit den Medien befasst, informiert über Verleumdungsgesetze in den Staaten des Europarats, analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und stellt andere internationale Normen zum Thema Verleumdung vor. Es wird außerdem versucht, Entwicklungstrends bei den Verleumdungsregelungen festzustellen, sowohl in den innerstaatlichen Rechtsystemen als auch im internationalen Recht.
Der Begriff Verleumdung bezieht sich auf mündliche oder schriftliche Aussagen, die dem Ansehen anderer schaden und/oder beleidigend sind. Häufig wird er auch im Zusammenhang mit Staatssymbolen verwendet (z. B. Flagge oder Nationalhymne). Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, lässt aber Einschränkungen unter anderem zum Schutz des Ansehens anderer zu (neben dem Schutz der öffentlichen Ordnung, dem Aufruf zu Gewalt oder Hass, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit).
Staatliche Eingriffe in die freie Meinungsäußerung sind nur dann zu rechtfertigen, wenn sie in einer demokratische Gesellschaft notwendig sind oder, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, einem „dringenden sozialen Bedürfnis“ nachkommen. Bei der Abgrenzung des Spielraums für staatliche Eingriffe legt der Gerichtshof besonderen Wert auf die Interessen der Demokratie und die Notwendigkeit einer öffentlichen Überprüfung und Rechenschaftspflicht öffentlicher Personen, auf mehr Toleranz gegenüber Meinungen, auf Mittel zur Abwehr von Verleumdungsvorwürfen und auf die Verhältnismäßigkeit von strafrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichem Schadenersatz.
Die Anforderungen aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden in den Gesetzen und/oder der Praxis in vielen Mitgliedstaaten des Europarates erfüllt. Die Achtung vor der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien ist in der Kultur vieler Mitgliedstaaten fest verankert. Aber die Lage ist nicht in ganz Europa gleich, und es gibt keine Garantie dafür, dass außer Gebrauch gekommene gesetzliche Bestimmungen nicht doch wieder angewendet werden. Das Risiko von strafrechtlichen oder unangemessenen zivilrechtlichen Sanktionen kann eine abschreckende Wirkung auf die gewünschte öffentliche Diskussion und die Übernahme von Verantwortung haben.
Im Einklang mit dem Trend, der von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf Verleumdung und Medien ausgeht, haben die Sondereinheiten internationaler oder regionaler Organisationen vermehrt eine Verlagerung des Tatbestands der Verleumdung vom Strafrecht in das Zivilrecht gefordert. Diese Forderung wird zur Zeit wohl einstimmig erhoben.
Man könnte hinzufügen, dass die großen Unterschiede in der rechtlichen Behandlung der Verleumdung in Europa im grenzüberschreitenden Kontext von Medien und Informationsdiensten tatsächlich das Risiko eines „Rechtsprechungs-Tourismus“ bergen. Dies stellt eine Quelle für Rechtsunsicherheit dar.
Der CDMC wird seine Arbeit zu diesem Thema bei seiner nächsten Sitzung fortsetzen (die vom 30. Mai bis 2. Juni 2006 stattfinden wird).
| ■ | Steering Committee on the Media and New Communication Services (CDMC), Examination of the alignment of the laws on defamation with the relevant case-law of the European Court of Human Rights, including the issue of decriminalisation of defamation, CDMC(2005)007, Final version, Strasbourg, 15 March 2006 | EN |
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| Lenkungsausschuss Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC), Untersuchung zur Anpassung der Verleumdungsgesetze an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter Berücksichtigung der Frage der Entkriminalisierung der Verleumdung, CDMC (2005)007, Endgültige Fassung, Straßburg, 15. März 2006 | FR | |
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