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IRIS 2006-10:2/1

Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen

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Ilia Dohel

Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien, Wien

Der OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien ( Representative on Freedom of the Media - FOM) führt eine Kampagne gegen allzu repressive Gesetze über Ehrverletzungen, seit ihm 1997 die Wächterrolle für die Medienfreiheit übertragen wurde.

Die Aktivitäten in diesem Bereich haben sich seit 2004 intensiviert, nachdem das OSZE/FOM-Büro eine umfassende Studie über die straf- bzw. zivilrechtlichen Gesetze und Praktiken bei Ehrverletzungen in der OSZE-Region ausgearbeitet hatte. Die Studie ebnete den Weg für einen gezielteren Ansatz der Kampagne: Sie half dem OSZE-Beauftragten dabei, die Staaten und Rechtsbereiche zu identifizieren, in denen eine entsprechende Reform erforderlich war. Parallel dazu gibt es eine Datenbank über entsprechende straf- und zivilrechtliche Bestimmungen sowie Gerichtspraktiken bei Ehrverletzungsfällen in der OSZE-Region, die Forschern, lokalen und internationalen Medienrechtlern (bzw. anderen Betroffenen) und all denjenigen als Instrument dient, die sich um eine Reform dieser kritischen Rechtsbestimmungen bemühen, die immer noch eine immense Abschreckungswirkung auf die Medien in vielen OSZE-Mitgliedstaaten ausüben.

Die wesentlichen Erfolge der Kampagne sind ein erhöhtes Verständnis für den Reformbedarf bei Regierungen und Gesetzgebern sowie die wachsende Zahl von Staaten, die ihre Gesetze im Bereich der Ehrverletzungen ändern bzw. geändert haben:

- Sieben Mitgliedstaaten der OSZE - Bosnien und Herzegowina, Zypern, Estland, Georgien, Moldau, die Ukraine und die Vereinigten Staaten - strichen Bestimmungen zu übler Nachrede und Beleidigung aus ihren Strafgesetzbüchern (obwohl eng auszulegende Bestimmungen über Verleumdung in manchen Strafgesetzbüchern dieser Teilnehmerstaaten fortbestehen: In den USA hielten 17 Bundesstaaten und zwei Territorien den Tatbestand der Verleumdung in ihren lokalen Strafbestimmungen aufrecht, auf Bundesebene jedoch gibt es kein Gesetz über Straftaten gegen die Ehre).

- Einige Mitgliedstaaten - darunter Bulgarien, Kroatien, die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Rumänien und Serbien - strichen Freiheitsstrafen als Sanktion für Ehrdelikte aus ihren Gesetzen;

- Kroatien, die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und der Kosovo liberalisierten vor kurzem ihre Gesetze über Ehrverletzungen;

- Im Februar 2006 organisierten die OSZE/FOM und die OSZE-Mission in Skopje in der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien eine internationale Konferenz zur Förderung der Entkriminalisierung von übler Nachrede und Beleidigung. Infolgedessen entwarf und billigte die Regierung Änderungen des Strafgesetzbuchs, die am 10. Mai 2006 einstimmig vom Parlament verabschiedet wurden.

- Am 28. Juni 2006 traten die Änderungen des Strafgesetzbuches Kroatiens in Kraft: Dank der gemeinsamen Anstrengungen der Regierung, der OSZE-Mission in Kroatien und der OSZE/FOM wurde die Freiheitsstrafe als mögliche Sanktion für Ehrdelikte ausgeschlossen;

- In der Republik Serbien schloss ein neues, am 1. Januar 2006 in Kraft getretenes Strafgesetzbuch die Freiheitsstrafe als Sanktion für üble Nachrede und Beleidigung aus. Auch dort hatte die OSZE/FOM die Reform des Rechtsrahmens für Ehrverletzungen aktiv unterstützt;

- Im Kosovo verabschiedete das Parlament im Juni 2006 ein neues zivilrechtliches Gesetz über Ehrverletzungen. Gemäß dem bestehenden UNMIK-Strafrecht sind Ehrverletzungen zwar noch ein Straftatbestand, die Medien können jedoch nicht strafrechtlich wegen beleidigender Äußerungen verfolgt werden. Auf eine Initiative der Regierung aus dem Jahr 2005 erarbeiteten Sachverständige unter einem Mandat des Premierministers, der OSZE und des örtlichen OSZE-Medienbeauftragten ( Temporary Media Commissioner - TCM) ein zivilrechtliches Gesetz über Diffamierung und Beleidigung. Das im Juni 2006 verabschiedete Gesetz entspricht generell den modernen Konzepten der Entkriminalisierung von ehrverletzenden Meinungsäußerungen. Gemäß dem Gesetz gelten nur „nicht der Wahrheit entsprechende” Darstellungen von Sachverhalten als diffamierend. Wenn sich Medien nach den Empfehlungen des Presserates richten, wird dies bei der Festlegung von Schadensersatzansprüchen bei Prozessen wegen Ehrverletzung als mildernder Umstand gewertet. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens müssen schärfere Kritik hinnehmen als normale Bürger. Das neue Gesetz muss noch vom UN-Sonderrepräsentanten verkündet werden.

- Es gibt im Kosovo jedoch noch Spielraum für weitere Verbesserungen, die Medien bei Feststellung einer Ehrverletzung zwar nicht strafrechtlich, nach dem neuen Gesetz nun aber zivilrechtlich haften. Medienexperten befürchten daher eine potenzielle Welle von gegen die Medien gerichteten Ehrverletzungsprozessen vor kosovarischen Gerichten. Außerdem sollten Bestimmungen zu übler Nachrede noch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

- In Albanien wurden Änderungen des Straf- und des Zivilgesetzbuches von Nichtregierungsorganisationen vorbereitet und von einer Gruppe von Parlamentariern zur Debatte im Parlament eingereicht. Die Änderungen würden Ehrverletzungen fast völlig entkriminalisieren und den zivilrechtlichen Umgang mit übler Nachrede und Beleidigung verbessern. Die OSZE/FOM kommentierte die Änderungen und schlug weitere vor. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels liegen diese Änderungen zur Genehmigung durch das albanische Parlament auf.

Die Entkriminalisierung von Ehrverletzungen und die Förderung geeigneter zivilrechtlicher Mechanismen Ersatz des immateriellen Schadens wird auch in Zukunft den Mittelpunkt der Bemühungen von OSZE/FOM bilden.

Referenzen
Libel And Insult Laws: A Matrix On Where We Stand And What We Would Like To Achieve - A comprehensive database on criminal and civil defamation provisions and court practices in the OSCE region EN
 http://merlin.obs.coe.int/redirect.php?id=10445
 
  Gesetze über üble Nachrede und Beleidigung: Bestandsaufnahme und Zielsetzungen - Eine umfassende Datenbank über straf- und zivilrechtliche Bestimmungen und Gerichtspraktiken auf dem Gebiet der Ehrverletzungen in der OSZE-Region
The representative on freedom of the media regular report to the OSCE Permanent Council, 13 July 2006 EN
 http://merlin.obs.coe.int/redirect.php?id=10446
 
  Bericht des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit an den Ständigen Rat der OSZE, 13. Juli 2006