Am 3. März 2004 hat die slowenische Regierung Änderungen am Mediengesetz in erster Lesung verabschiedet. Das Gesetz soll die Bedingungen für Medienvielfalt schaffen und den Sektor mit dem acquis communautaire harmonisieren. Die Änderungen wurden auch wegen des Entwurfs für ein neues Telekommunikationsgesetz notwendig.
Die Änderungen sollen im Interesse der Medienvielfalt zu einer Verbesserung des Systems für die Genehmigung von Anträgen auf Beteiligungen an Printmedien von mehr als 20 % führen.
Zudem sollen die Änderungen den Medien die Möglichkeit geben, auf der Grundlage des verfassungsmäßig verbrieften Rechts auf Informationsfreiheit auf öffentliche Informationen zuzugreifen und von öffentlichen Personen den Zugang zu nicht-öffentlichen Informationen zu verlangen. Solche Informationen müssen den Medien überlassen werden, sofern es dadurch nicht zu einer Verletzung der Privatsphäre kommt. Mit den Änderungen werden in zwei Bereichen genauere Definitionen eingeführt, nämlich zum einen für Informationen von öffentlichem Interesse, wie in dem Gesetz über den Zugang zu Informationen definiert, und zum anderen für Informationen, die Journalisten von staatlichen Einrichtungen fordern können. Diese Änderungen wurden eingeführt, weil es zuletzt Kritik wegen einiger Fälle von Missbrauch bei staatlichen Einrichtungen gab, die sich weigern, die geforderten Informationen zu veröffentlichen. In solchen Fällen waren die Journalisten nicht durch das Gesetz geschützt, und es waren keine Sanktionen für Personen vorgesehen, die sich weigerten, Informationen von öffentlichem Interesse weiterzugeben. Das geänderte Mediengesetz beinhaltet daher spezielle Fristen, innerhalb derer die staatliche Einrichtung angeben muss, ob sie die geforderten Informationen zur Verfügung stellt. Das Gesetz sieht auch rechtlichen Verfahrensschutz für Journalisten vor. Journalisten erhalten die Möglichkeit zu klagen, wenn ihnen öffentliche Informationen versagt werden.
Was die EU-Gesetzgebung betrifft, wird das Gesetz im Hinblick auf die Umsetzung von Regelungen über Programmquoten für lokale Fernsehsender im Einklang mit der Fernsehrichtlinie konkretisiert. Mit den Änderungen werden auch einige Bestimmungen für unabhängige Fernseh- und Hörfunkproduzenten verbessert.
Außerdem werden die Änderungen das Mediengesetz mit dem Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes harmonisieren, soweit es um Genehmigungen für Hörfunk und Fernsehen geht, die von der Agencija za telekomunikacije, radiodifuzijo in posto Republike Slovenije (Behörde für Telekommunikation, Rundfunk und Post ATRP) erteilt werden.