OBS IRIS Merlin
english francais deutsch

IRIS 2000-5:16/26

Irland

Ausdehnung des Freedom of Information Act auf RTÉ

print add to caddie Word File PDF File

Candelaria van Strien-Reney

Faculty of Law, National University of Ireland, Galway

Im Rahmen des Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz) von 1997 hat jedermann das Recht, in Einklang mit dem öffentlichen Interesse und dem Recht auf Schutz der Privatsphäre im größtmöglichen Umfang Zugang zu offiziellen Informationen zu erhalten. Für Ministerien Fakultät, trat das Gesetz 1998 in Kraft. Anschließend wurde es schrittNational weise auf verschiedene öffentlich-rechtliche Institutionen ausgedehnt, zuletzt auch auf die nationale Rundfunkanstalt Galway RTÉ, für die es ab 1. Mai 2000 gilt.

Privatpersonen sind nun berechtigt, Zugang zu Dokumenten und Unterlagen zu verlangen, die bei RTÉ gelagert werden (zusätzlich zu den Informationen, die RTÉ der Öffentlichkeit bereits frei zur Verfügung gestellt hat). Diese Unterlagen betreffen das Management, die Verwaltung, die Finanzen, die Geschäfte, die Kommunikation und die Entstehung von Verträgen. Bestimmte Arten von Informationen sind jedoch nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1997 ausgeschlossen. Hierzu zählen Unterlagen mit wirtschaftlich sensiblen oder persönlichen Informationen. Nach dem Gesetz von 1997 ebenfalls ausgenommen sind beispielsweise die Sammlung und Erfassung von Informationen und Material für journalistische Zwecke oder Zwecke der Programmgestaltung, die Identifizierung der Quellen von Informationen oder Material zu Zwecken der Programmherstellung, die Bearbeitung und Speicherung von Material, das zu Zwecke der Programmherstellung erfasst wurde, sowie der redaktionelle Entscheidungsprozess, die Innenrevision und die Analyse von Programmen.

Generell sind nur solche RTÉ-Unterlagen zugänglich, die seit dem 21. April 1998 (dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes) erstellt wurden.

Referenzen
Press Release dated 3 May 2000. EN
 http://merlin.obs.coe.int/redirect.php?id=890
 
  Pressemitteilung vom 3. Mai 2000.